Bereits während dem 1. Covid-Lockdown (Frühling 2020) musste für das Detailhandels-KMU * die Kurzarbeit angemeldet werden. Auch während dem 2. Covid-Lockdown wurde diese benötigt. Die veränderten Verordnungen, Formulare und Ansätze habe ich studiert und instruierte die Geschäftsführerin.
Nach der Klärung von Auszahlungsfragen mit der Arbeitslosenkasse Schwyz instruierte ich die Geschäftsführerin, wie sie die Kurzarbeits-Entschädigung in ihrer Lohnsoftware * zu erfassen hat.
Die Arbeitslosenkasse des Kantons Schwyz überwies die Kurzarbeits-Entschädigungen sehr prompt aus (besten Dank!). Die Mitarbeitenden erhielten dadurch sehr zeitnah ihre Entschädigungen.
Das Ziel der Geschäftsführerin *: möglichst alles selbst erledigen können
-> erreicht für die weiteren Monate Kurzarbeit, sowie bei Rückkehr zum normalen Geschäftsalltag.
Happy wife – happy life!
Besten Dank an * für das Vertrauen!